Kärntner Heizkostenzuschuss 2022/2023

Wie jedes Jahr, gibt es auch heuer wieder, für Haushalte mit geringem Einkommen, die Heizkostenunterstützung.

Die Anträge erhalten Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde und können vom 03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023 eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) des/der AntragstellerIn
  • Gegebenenfalls Nachweis der Kontoinhaberschaft (Beispielsweise Bankbestätigung, Kontoauszug)
  • Einkommensnachweis des/der AntragstellerIn
  • Sofern weitere/n Person/en im Haushalt, deren Einkommensnachweis/e

Richtlinien HKU 2022/23