Kärntner Heizzuschuss 2023/2024

Auch dieses Jahr gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen einen Heizkostenzuschuss.

Anträge können vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 29. März 2024  ausschließlich persönlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweise  aller im gemeinsamen Haushalt lebenden / mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.