Zum Hauptinhalt springen

News

Handwerkerbonus 2025

Ab 01.03.2025 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 01. Jänner 2025 erbracht worden sein. Sie haben die Möglichkeit, 20 % der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von max. EUR 1.500,00 zurückzubekommen.

Zu den Förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B. Sanitär, Heizung, Klima usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B. Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)

 

Der Antrag ist Online einzubringen:

Folgende Antragsunterlagen sind hochzuladen:

  • Rechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Ihr IBAN
  • amtlicher Lichtbildausweis (Ausnahme, wenn der Antrag mit der ID-Austria eingebracht wird, dann wird dieser nicht benötigt)