Ab 01.03.2025 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 01. Jänner 2025 erbracht worden sein. Sie haben die Möglichkeit, 20 % der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von max. EUR 1.500,00 zurückzubekommen.
Zu den Förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
Spenglerarbeiten
Austausch von Fenstern
Installationen (z.B. Sanitär, Heizung, Klima usw.)