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Einrichtungen

Berger Zwergenküche


Infrastruktur

Ansprechperson: Maria Hartlieb und Cornelia Wuggenig
Telefon: +43 4712 / 532-14
Adresse: Berg 171, 9771 Berg im Drautal

Freibad Berg im Drautal


Infrastruktur

Ansprechperson: Wolfgang Krenn
Telefon: +43 676 / 848645100
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Adresse: Berg 180, 9771 Berg im Drautal

Freiwillige Feuerwehr Berg im Drautal


Infrastruktur

Ansprechperson: Philipp Hueter
Telefon: +43 664 / 6310837
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Adresse: Berg 171, 9771 Berg im Drautal

Kindertagesstätte Berg im Drautal


Kinderbetreuung

Ansprechperson: Birgit Kanzian
Telefon: +43 4712 / 8633
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Adresse: Berg 171, 9771 Berg im Drautal

Müllbauhof Berg


Infrastruktur

Ansprechperson: Verena Grechenig
Telefon: +43 4712 / 532-10
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Adresse: Berg 171, 9771 Berg im Drautal

Öffnungszeiten Müllbauhof:
Montag bis Freitag von 08.30 - 16.00 Uhr

Entsorgungsmöglichkeit für:

  • Altkleider
  • Glas
  • Elektroschrott
  • TKE Kadaver bis 80kg und Abfälle

Pfarrkindergarten Berg im Drautal


Kinderbetreuung

Ansprechperson: Birgit Kanzian
Telefon: +43 4712 / 8633
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Adresse: Berg 1, 9771 Berg im Drautal

TREFF•Berg


Infrastruktur

Telefon: +43 4712 / 532-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Adresse: Berg 171, 9771 Berg im Drautal

Volksschule Berg im Drautal


Schule und Bildung

Ansprechperson: Elvira Salcher
Telefon: +43 4712 / 558
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Adresse: Berg 200, 9771 Berg im Drautal

Energieeffizienzrichtlinie III (EED III)

Mit dem Europäischen Klimagesetz verfolgt die EU das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Ein zentrales Zwischenziel ist die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Im Zuge des „Fit für 55”-Pakets trat im Oktober 2023 die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, im Folgenden EED III, in Kraft. Die Energieeffizienzrichtlinie EED III) legt Verpflichtungen und Einsparziele im öffentlichen Sektor fest. Im Mittelpunkt stehen die Artikel 5 – „Vorbildfunktion & Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen” sowie Artikel 6 – „Inventar & Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude”. Artikel 6 verpflichtet öffentliche Einrichtungen in allen EU-Mitgliedstaaten jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche ihrer beheizten und/oder gekühlten Gebäude zu sanieren. Jeder Gebäudeeigentümer und -nutzer ist verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Inventar auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Aus dieser Inventarliste müssen sämtliche Gebäude aufgelistet werden, die eine konditionierte Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² haben inklusive des jährlichen Energieverbrauches pro Gebäude für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser sowie die dazugehörigen Energieausweise.