Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 01. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000,00 für 2025 max. EUR 1.500,00 pro Person sowie Wohneinheit.
Zu den Förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
Spenglerarbeiten
Austausch von Fenstern
Installationen (z.B. Sanitär, Heizung, Klima usw.)
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